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Balkonkraftwerk Steuer: So profitieren Sie von Ihrem eigenen Solarkraftwerk

Balkonkraftwerk Steuer

Balkonkraftwerke erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Doch wie sieht es eigentlich mit der Steuer aus? In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Thema „Balkonkraftwerk Steuer“ und wie Sie von Ihrem eigenen, kleinen Solarkraftwerk profitieren können. Bleiben Sie dran und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten.

Balkonkraftwerk Steuer 2023: Was hat sich geändert?

Seit 2023 gelten neue Regelungen für die Besteuerung von Balkonkraftwerken, die für viele Betreiber von Vorteil sind.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der erzeugte Strom von Ihrem Balkonkraftwerk steuerfrei ist, solange die Anlage eine Leistung von maximal 10 Kilowattpeak (kWp) hat.

Die meisten Balkonkraftwerke liegen weit unter dieser Grenze, sodass für die meisten Betreiber keine Steuerpflicht besteht.

Mit der neuen Regelung wird auch die Umsatzsteuer für den selbstgenutzten Strom abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie als Betreiber eines Balkonkraftwerks keine Umsatzsteuer mehr für den selbst verbrauchten Strom zahlen müssen. Das spart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch den bürokratischen Aufwand für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Balkonkraftwerk 600W Steuer: Besonderheiten bei kleinen Anlagen

Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 600 Watt gehört zu den kleineren Anlagen und ist besonders für Mieter oder Eigentümer von Wohnungen interessant. Wie bereits erwähnt, ist der erzeugte Strom von solchen Anlagen steuerfrei. Zudem profitieren Sie als Betreiber von einer vereinfachten Meldepflicht:

Bei Anlagen unter 1 kWp müssen Sie die Anlage lediglich beim Netzbetreiber anmelden und keinen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen.

Das vereinfacht die Inbetriebnahme und spart Ihnen zusätzlichen Papierkram. Auch hier gilt, dass Sie keine Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom zahlen müssen.

Balkonkraftwerk Steuer absetzen: So geht's

Auch wenn der erzeugte Strom steuerfrei ist, gibt es Möglichkeiten, die Kosten für die Anschaffung und Installation des Balkonkraftwerks steuerlich geltend zu machen. Dafür können Sie die Anschaffungskosten und Installationskosten als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Alternativ können Sie die Anschaffung und Installation auch als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen. Hierbei können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Beachten Sie jedoch, dass dies nur möglich ist, wenn Sie die Rechnung des Handwerkers vorlegen können und die Arbeiten in Ihrem Haushalt stattgefunden haben.

Förderprogramme und Zuschüsse für Balkonkraftwerke: Noch mehr sparen

Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es auch verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse, die Ihnen bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks finanziell unter die Arme greifen können. In Deutschland gibt es auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zahlreiche Fördermöglichkeiten, die sich speziell an Besitzer von Photovoltaikanlagen richten. Hier einige Beispiele:

KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen an. Obwohl Balkonkraftwerke meist nicht die Größe klassischer Solaranlagen erreichen, können sie in einigen Fällen ebenfalls von der KfW-Förderung profitieren.

Landesförderprogramme: Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an, die über die KfW-Förderung hinausgehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Landesregierung oder dem zuständigen Energieberater über mögliche Zuschüsse und Förderungen in Ihrer Region.

Kommunale Förderungen: Auch auf kommunaler Ebene gibt es oft finanzielle Unterstützung für den Einsatz erneuerbarer Energien. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob es spezielle Zuschüsse oder Förderungen für Balkonkraftwerke gibt.

Stromanbieter und Energieversorger: Einige Stromanbieter und Energieversorger bieten ebenfalls Förderprogramme und Zuschüsse für den Einsatz von erneuerbaren Energien an. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach möglichen Förderungen und prüfen Sie, ob diese auch für Balkonkraftwerke gelten.

Um von diesen Fördermöglichkeiten zu profitieren, ist es wichtig, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren und die jeweiligen Anträge fristgerecht einzureichen. So können Sie zusätzlich zur Steuerersparnis noch weitere finanzielle Vorteile bei der Anschaffung und Installation Ihres Balkonkraftwerks nutzen und Ihre Investition noch schneller amortisieren.

Fazit: Balkonkraftwerk Steuer – So profitieren Sie optimal

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Balkonkraftwerke in der Regel steuerlich begünstigt sind und Ihnen einige Vorteile bieten. Hier sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

Der erzeugte Strom von Balkonkraftwerken bis 10 kWp ist steuerfrei.

Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom, was Ihnen Geld und bürokratischen Aufwand erspart.

Bei Anlagen unter 1 kWp, wie z.B. einem Balkonkraftwerk mit 600 Watt Leistung, profitieren Sie von einer vereinfachten Meldepflicht und müssen keinen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen.

Sie können die Anschaffungs- und Installationskosten des Balkonkraftwerks als "außergewöhnliche Belastung" oder "haushaltsnahe Dienstleistungen" in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen.

Insgesamt betrachtet bieten Balkonkraftwerke nicht nur ökologische Vorteile durch die Nutzung erneuerbarer Energien, sondern auch finanzielle und steuerliche Vorteile. Um das Beste aus Ihrem Balkonkraftwerk herauszuholen, sollten Sie die genannten Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung nutzen und sich stets über aktuelle Regelungen und Gesetzesänderungen informieren. So können Sie nicht nur aktiv zum Klimaschutz beitragen, sondern auch Ihre Energiekosten reduzieren und gleichzeitig von steuerlichen Vergünstigungen profitieren.

Ein Balkonkraftwerk ist somit eine lohnende Investition für jeden, der einen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig Geld sparen möchte.

Balkonkraftwerk Steuer - Häufige Fragen & Antworten

Der erzeugte Strom aus einem Balkonkraftwerk ist steuerfrei, solange die Anlage eine Leistung von maximal 10 kWp hat.

Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom aus Balkonkraftwerken, sodass Sie dafür keine Umsatzsteuer mehr zahlen müssen.

Ja, Sie können die Anschaffungs- und Installationskosten des Balkonkraftwerks als „außergewöhnliche Belastung“ oder „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen.

Ja, für Anlagen unter 1 kWp besteht lediglich eine Meldepflicht beim Netzbetreiber und es ist kein Antrag bei der Bundesnetzagentur notwendig.

Es gibt verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, wie zum Beispiel die KfW-Förderung, Landesförderprogramme, kommunale Förderungen und Förderungen durch Stromanbieter und Energieversorger. Informieren Sie sich rechtzeitig, um von diesen Angeboten zu profitieren.

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